Die Bürgergemeinde Liestal ist eine öffentlich-rechtliche Institution. Mitglieder der Bürgergemeinde sind alle Personen mit Liestaler Bürgerrecht. Das oberste Organ ist die Bürgergemeindeversammlung. Für die Umsetzung der Versammlungsbeschlüsse und die Festlegung der strategischen Ausrichtung ist ein 5-köpfiger Bürgerrat verantwortlich.
