Wer arbeitet, verdient einen Lohn, der zum Leben reicht!

Die SP-Fraktion reicht eine Motion zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für einen Mindestlohn im Kanton Baselland ein. Im Unterschied zu zahlreichen anderen europäischen Ländern kennt die Schweiz keinen Mindestlohn für alle Arbeitnehmenden. In diversen Branchen existiert ein GAV, welcher zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen-Vertretung ausgehandelt worden ist. Damit ist ein gewisser Mindestlohn (zumeist zwischen 3200 und 3900 Franken) garantiert. Gemäss Unia sind allerdings nicht einmal zwei von fünf Angestellten solchen Verträgen unterstellt.

Wie wir dem aktualisierten Armutsbericht entnehmen können, liegt die Zahl der sogenannten «Working Poor» im Kanton Baselland bei 4.8% (2017). Gemäss Prognosen steht die Sozialhilfe aktuell vor grossen Aufgaben. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitstätige genügend für ihren Lebensunterhalt verdienen, ohne zusätzlich von der Sozialhilfe abhängig zu sein. Arbeit soll fair entlöhnt werden. Es kann nicht sein, dass Firmen von der Auszahlung tiefer Löhne profitieren und so indirekt durch den Staat subventioniert werden.

In einigen Schweizer Kantonen ist in den letzten Jahren ein Mindestlohn eingeführt worden. Zuletzt im Kanton Genf. Pionierarbeit hierfür hat der Kanton Neuenburg geleistet. Der dortige Mindestlohn von 20 Franken ist auf Basis der Richtlinie für die Ergänzungsleistungen ermittelt worden und liegt höher als die Sozialhilfe. Interessanterweise ist die Arbeitslosigkeit nach Einführung des Mindestlohnes, anders als von den GegnerInnen prognostiziert, nicht angestiegen. Sie ist im Gegenteil parallel zu den Nachbarkantonen deutlich zurück gegangen (von 5.3 auf 3.8% innerhalb von 2 Jahren), entsprechend ist auch die Sozialhilfequote gesunken.

Es ist davon auszugehen, dass der Kanton Basel-Stadt wenn nicht gar die Initiative zum Mindestlohn von 23 Franken, so zumindest den Gegenvorschlag zu 21 Franken annehmen wird. Entsprechend sinnvoll ist die Ausarbeitung einer ähnlichen Vorlage im Kanton Baselland, damit nicht ungleiche Spiesse geschaffen werden.

Der Mindestlohn beträgt je nach Kanton zwischen 20 und 23 Franken. Er muss sich nach den kantonalen Gegebenheiten wie allgemeinem Lebensbedarf gemäss den Ergänzungsleistungen für eine Einzelperson, dem Mietzinsrichtwert, den Krankenkassenprämien und den Sozialversicherungsleistungen richten und sich der Teuerung anpassen. Er dürfte für den Kanton Baselland bei ca. 21 Franken liegen.

Laut Bundesgerichtsentscheid vor Einführung des Mindestlohns im Kanton Neuenburg ist «die sozial-politisch motivierte Massnahme, mit der insbesondere dem Problem von «working poor» begegnet werden soll, mit dem verfassungsmässig garantierten Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und mit dem Bundesrecht vereinbar». Ein gesetzlich festgelegter Minimallohn ist ein äusserst wirksames Instrument, um Armut zu bekämpfen.

Der Regierungsrat wird beauftragt:

  • die Höhe des kantonalen Mindestlohns entsprechend der national akzeptierten Richtlinien transparent zu ermitteln.
  • dem Landrat die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung eines kantonalen Mindestlohnes im Kanton Basellandschaft zu unterbreiten.

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