Und plötzlich existierst du nicht mehr

Kennt Ihr das auch? Frisch verheiratet und die erste Steuerrechnung kommt. Das Steuerkonto der Frau wird «saldiert». Frau darf noch ja sagen, dass Restbeträge auf das weiterbestehende Steuerkonto des Mannes überwiesen werden. Das war’s. Für die Steuerverwaltung seid ihr jetzt eins. Abzüge, Einkommen, alles wird zusammengezählt und verrechnet. Das ist nicht mehr zeitgemäss. Damit sich das bessert, engagiert sich unsere SP-Landrätin Pascale Meschberger mit mehreren Vorstössen:

Gleichstellung bei der Steuererklärung von verheirateten Paaren

Wenn eine Frau und ein Mann in Baselland heiraten, wird automatisch die bisherige Steueridentifikationsnummer (PersID) des Ehemanns neu als Nummer für das gemeinsam besteuerte Ehepaar verwendet. In dem Hauptformular für die Steuererklärung werden zudem unter Personalien immer an erster Stelle die Personalien des Ehemanns, und an zweiter Stelle die Personalien der Ehefrau erfasst. Auch in den anderen Steuerformularen erscheint die Ehefrau immer an zweiter Stelle. Allein das Geschlecht bestimmt die Position. Das Familienbild, welches diese administrative Praxis prägt, ist bereits seit längerem überholt. Da die Gleichstellung von Frau und Mann in den Dokumenten und Abläufen rund um die Steuern von verheirateten Paaren noch nicht umgesetzt ist, fordert SP-Landrätin Pascale Meschberger den Regierungsrat dazu auf, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Gleichstellung von Mann und Frau in diesem Bereich umsetzen lässt.

Standesinitiative Individualbesteuerung

Gerade auch vor dem Hintergrund der Gleichstellungsbewegung und einem gesellschaftlich geforderten Diskurs über das Aufbrechen traditioneller Rollenverständnisse und Familienbilder ist es dringend angezeigt, auch in steuerrechtlichen Themen endlich einen Schritt vorwärts zu machen. Das Schweizer Steuerrecht widerspiegelt nach wie vor das Bild der Frauen, die (notabene unbezahlte) Haus- und Betreuungsarbeit leisten, und benachteiligt damit die Erwerbsarbeit der Frauen. Mit der Einführung der Individualbesteuerung kann dieser Missstand behoben werden. Nicht zuletzt wird damit der erwerbstätigen Frau endlich die gleiche Eigenständigkeit zugestanden wie dem erwerbstätigen Mann. Allerdings liegt es in der Hand des Bundesparlaments, hier die notwendigen Schritte zu unternehmen. Nur dann können die Kantone entsprechende Anpassungen im kantonalen Steuerrecht vornehmen. Deshalb lanciert die SP-Landrätin Pascale Meschberger eine Standesinitiative dazu.

Ein Beitrag von Gabriela Steinemann, Vorstand SP Liestal und Umgebung

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Weitere Informationen zu den Vorstössen

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