Der Landrat, das Parlament des Kantons Basel-Landschaft, besteht aus 90 Mitgliedern, welche die Stimmberechtigten alle vier Jahre neu wählen. Als Legislative erlässt das Parlament Gesetze, die dem Volk obligatorisch oder fakultativ zur Genehmigung oder Ablehnung unterbreitet werden.

Unsere Landräte

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